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   BGH, 10.11.2010 - 2 StR 483/10   

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https://dejure.org/2010,6378
BGH, 10.11.2010 - 2 StR 483/10 (https://dejure.org/2010,6378)
BGH, Entscheidung vom 10.11.2010 - 2 StR 483/10 (https://dejure.org/2010,6378)
BGH, Entscheidung vom 10. November 2010 - 2 StR 483/10 (https://dejure.org/2010,6378)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 StGB
    Einschränkung des Notwehrrechts: Pflichtwidriges Vorverhalten; Veranlassung des Angriffs durch rechtlich erlaubtes Tun

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 StGB
    Einschränkung des Notwehrrechts: Pflichtwidriges Vorverhalten; Veranlassung des Angriffs durch rechtlich erlaubtes Tun

  • Wolters Kluwer

    Verbale Auseinandersetzung mit wechselseitigen Beleidigungen und Einlassen auf einen Zweikampf mit einem der späteren Angreifer als vorwerfbare Notwehrprovokation für einen späteren Angriff

  • rewis.io

    Einschränkung des Notwehrrechts: Pflichtwidriges Vorverhalten; Veranlassung des Angriffs durch rechtlich erlaubtes Tun

  • rewis.io

    Einschränkung des Notwehrrechts: Pflichtwidriges Vorverhalten; Veranlassung des Angriffs durch rechtlich erlaubtes Tun

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 4
    Verbale Auseinandersetzung mit wechselseitigen Beleidigungen und Einlassen auf einen Zweikampf mit einem der späteren Angreifer als vorwerfbare Notwehrprovokation für einen späteren Angriff

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Messerstich ins Herz bei Schlägerei vor Kneipe - Notwehr? Provokation? Lebensgefährdende Trutzwehr?

Besprechungen u.ä. (2)

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Notwehrprovokation

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Keine Notwehrbeschränkung durch vorausgegangene einverständliche Prügelei

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 74
  • StV 2011, 223
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.02.2003 - 1 StR 403/02

    Urteil wegen Heimtückemordes an Erpresser aufgehoben

    Auszug aus BGH, 10.11.2010 - 2 StR 483/10
    Denn ein für sich genommen erlaubtes Tun führt nicht allein deshalb zu Einschränkungen der Notwehr, weil der Täter wusste oder wissen konnte, dass andere durch dieses Verhalten zu einem rechtswidrigen Angriff veranlasst werden könnten (vgl. BGH NJW 2003, 1955, 1959; Beschluss vom 4. August 2010 - 2 StR 118/10).
  • BGH, 04.08.2010 - 2 StR 118/10

    Fahrlässige Körperverletzung (Pflichtwidrigkeit; eigenverantwortliche

    Auszug aus BGH, 10.11.2010 - 2 StR 483/10
    Denn ein für sich genommen erlaubtes Tun führt nicht allein deshalb zu Einschränkungen der Notwehr, weil der Täter wusste oder wissen konnte, dass andere durch dieses Verhalten zu einem rechtswidrigen Angriff veranlasst werden könnten (vgl. BGH NJW 2003, 1955, 1959; Beschluss vom 4. August 2010 - 2 StR 118/10).
  • BGH, 15.05.1975 - 4 StR 71/75

    'Alle kaputt machen' - §§ 212, 22, 32 StGB, Notwehrprovokation

    Auszug aus BGH, 10.11.2010 - 2 StR 483/10
    In einem solchen Fall muss der Verteidiger dem Angriff unter Umständen auszuweichen suchen und darf zur lebensgefährlichen Trutzwehr nur übergehen, wenn andere Abwehrmöglichkeiten erschöpft oder mit Sicherheit aussichtslos sind (BGHSt 26, 143, 145; BGH, Urteil vom 7. Februar 1991 - 4 StR 526/90).
  • BGH, 21.03.1996 - 5 StR 432/95

    Einschränkung des Notwehrrechts im Fall eines sozialethisch zu beanstandenden

    Auszug aus BGH, 10.11.2010 - 2 StR 483/10
    Darüber hinaus vermag bereits ein sozialethisch zu missbilligendes Vorverhalten das Notwehrrecht nur einzuschränken, wenn zwischen diesem Vorverhalten und dem rechtswidrigen Angriff ein enger zeitlicher und räumlicher Ursachenzusammenhang besteht und es nach Kenntnis des Täter auch geeignet ist, einen Angriff zu provozieren (vgl. BGH NStZ 2006, 332, 333; BGHSt 42, 97, 100).
  • BGH, 07.02.1991 - 4 StR 526/90

    Beachtung des Grundsatzes der umfassenden Beweiswürdigung - Einsatz eines

    Auszug aus BGH, 10.11.2010 - 2 StR 483/10
    In einem solchen Fall muss der Verteidiger dem Angriff unter Umständen auszuweichen suchen und darf zur lebensgefährlichen Trutzwehr nur übergehen, wenn andere Abwehrmöglichkeiten erschöpft oder mit Sicherheit aussichtslos sind (BGHSt 26, 143, 145; BGH, Urteil vom 7. Februar 1991 - 4 StR 526/90).
  • BGH, 02.11.2005 - 2 StR 237/05

    Körperverletzung mit Todesfolge; Einschränkung des Notwehrrechts

    Auszug aus BGH, 10.11.2010 - 2 StR 483/10
    Darüber hinaus vermag bereits ein sozialethisch zu missbilligendes Vorverhalten das Notwehrrecht nur einzuschränken, wenn zwischen diesem Vorverhalten und dem rechtswidrigen Angriff ein enger zeitlicher und räumlicher Ursachenzusammenhang besteht und es nach Kenntnis des Täter auch geeignet ist, einen Angriff zu provozieren (vgl. BGH NStZ 2006, 332, 333; BGHSt 42, 97, 100).
  • BGH, 03.06.2015 - 2 StR 473/14

    Notwehr (Gebotenheit der Notwehrhandlung: Einschränkung des Notwehrrechts bei

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfährt das Notwehrrecht jedoch dann eine Einschränkung, wenn der Verteidiger gegenüber dem Angreifer ein pflichtwidriges Vorverhalten an den Tag gelegt hat, das bei vernünftiger Würdigung aller Umstände des Einzelfalles den folgenden Angriff als eine adäquate und voraussehbare Folge der Pflichtverletzung des Angegriffenen erscheinen lässt (vgl. Senatsbeschluss vom 23. August 1995 - 2 StR 394/95, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 11 mwN; BGH, Beschluss vom 25. Juni 2009 - 5 StR 141/09, NStZ 2009, 626, 627), wenn mithin zwischen dem sozialethisch zu missbilligenden Vorverhalten und dem rechtswidrigen Angriff ein enger zeitlicher und räumlicher Ursachenzusammenhang besteht und es nach Kenntnis des Täters auch geeignet ist, einen Angriff zu provozieren (vgl. Senatsbeschluss vom 10. November 2010 - 2 StR 483/10; NStZ-RR 2011, 74, 75; Senatsbeschluss vom 2. November 2005 - 2 StR 237/05, NStZ 2006, 332, 333; BGH, Urteil vom 21. März 1996 - 5 StR 432/95, BGHSt 42, 97, 100).
  • BGH, 17.01.2019 - 4 StR 456/18

    Notwehr (Gebotenheit; Notwehrprovokation: Abgrenzung zwischen Absichtsprovokation

    Ein rechtlich gebotenes oder erlaubtes Tun führt hingegen nicht ohne weiteres zu Einschränkungen des Notwehrrechts, auch wenn der Täter wusste oder wissen musste, dass andere durch dieses Verhalten zu einem rechtwidrigen Angriff veranlasst werden könnten (BGH, Urteil vom 19. November 1992 - 4 StR 464/92, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 9; Beschlüsse vom 10. November 2010 - 2 StR 483/10, NStZ-RR 2011, 74, 75 und vom 26. Juni 2018 - 1 StR 208/18, StraFo 2019, 34, 35 jeweils mwN).
  • BGH, 25.05.2022 - 4 StR 36/22

    Erlaubnistatbestandsirrtum (Voraussetzungen; Unterbringungsanordnung in einem

    Erforderlich ist eine schuldhafte Provokation, die vorliegt, wenn der Täter weiß oder wissen muss, dass andere durch dieses Verhalten zu einem rechtswidrigen Angriff veranlasst werden könnten (vgl. BGH, Urteil vom 17. Januar 2019 - 4 StR 456/18 Rn. 7; Urteil vom 19. November 1992 - 4 StR 464/92; Beschluss vom 10. November 2010 - 2 StR 483/10, NStZ-RR 2011, 74, 75; Beschluss vom 26. Juni 2018 - 1 StR 208/18, StraFo 2019, 34, 35).
  • OLG Düsseldorf, 23.01.2015 - 2 RVs 11/15

    Unzulässige Verwertung der Verlesung eines nicht handschriftlich

    Sollte zugunsten des Angeklagten eine Notwehrlage bestanden haben, wird in den Blick zu nehmen sein, dass das Notwehrrecht eingeschränkt ist, wenn die Notwehrlage durch ein rechtswidriges, jedenfalls aber sozialethisch zu missbilligendes Vorverhalten des Betroffenen verursacht worden ist (vgl. BGH NStZ 2006, 332; NStZ-RR 2011, 74).
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